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Einwanderung
Institutionelle Investorendienste
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Internationale Steuern
Zusammenschlüsse und Akquisitionen

Mit der weltweiten Ausweitung von Unternehmen gehen neue Möglichkeiten, aber auch neue rechtliche Hürden einher. Hier kommt Reinhart ins Spiel. Unabhängig davon, ob ein ausländisches Unternehmen ein US-Unternehmen übernehmen oder ein US-Unternehmen sich geschäftlich im Ausland betätigen möchte, Reinhart verfügt über die Erfahrung, die in der heutigen Weltwirtschaft erforderlich ist. Unsere Anwälte beschäftigen sich nicht nur mit rechtlichen Angelegenheiten rund um den Globus, sie verfügen auch über die Verbindungen, um ihren Klienten im Ausland zum Erfolg zu verhelfen.

AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN, DIE SICH IN DEN USA GESCHÄFTLICH BETÄTIGEN

Reinhart verfügt über die Fachkenntnis, um Ihrem Unternehmen im amerikanischen Markt zum Erfolg zu verhelfen. Vier Reinhart-Anwälte waren Vorstandsmitglieder der International Practice Section der Rechtsanwaltskammer (State Bar Association), und ein weiterer Teilhaber diente als US-Botschafter in der Tschechischen Republik. Neben der Abwicklung der unten umrissenen Angelegenheiten hat Reinhart den Leitfaden Foreign Investment in the United States (Ausländische Investitionen in den USA) [Link zum Leitfaden] veröffentlicht.

Ausländische Investitionen in den USA (eingehende Investitionen)

Reinhart bietet eine vollständige Palette an Rechtsdienstleistungen für Investoren in den USA, darunter im Zusammenhang mit Zusammenschlüssen und Akquisitionen („M&A“), Steuern, Wertpapieren und Umwelt. Wir repräsentieren institutionelle Anleger, die direkt in Unternehmen investieren sowie Investitionen durch Firmenkapital oder andere private Marktfonds tätigen. Daneben werden unsere Klienten von unseren Handelspraktiken und den Kartellbestimmungen vor den bundesstaatlichen und staatlichen Entitäten vertreten, um die erforderlichen Zulassungen, Lizenzen und Registrierungen zu erhalten.

Die M&A-Kanzlei von Reinhart umfasst ein breites Spektrum an Klienten und Aktivitäten, von der Beratung von Käufern und Verkäufern kleiner und mittelständischer Unternehmen zur Verhandlung und Strukturierung im Zusammenhang mit komplexen Transaktionen für große Aktienunternehmen. Der Transaktionswert kann sich auf mehrere Millionen bis mehrere Milliarden Dollar belaufen.

Erfolgsgeschichte: Reinhart half einem öffentlich gehandelten schweizer Klienten bei der Durchführung mehrerer Akquisitionen in den USA und der Ausweitung seines globalen Netzwerks an Maschinen- und Fahrzeugherstellungsanlagen. Zu den von Reinhart gelieferten Serviceleistungen gehören die internationale Steuerstrukturierung, das Lieferkettenmanagement und die Registrierung des amerikanischen und ausländischen Immaterialgüterrechts.

Lizenzierung und Schutz von geistigem Eigentum

Reinhart plant und prüft Lizenz- und andere Technologietransfervereinbarungen im Hinblick auf Immaterialgüterrechte, beschafft gesetzlich festgelegten oder anderen US-Schutz für ausländische Patente und Markenzeichen, leitet die Klienten durch die amerikanischen Bestimmungen und Beschränkungen beim Technologietransfer und berät sie beim Import von Waren mit Bezug zum Immaterialgüterrecht. Daneben beraten wir ausländische Anwälte bei der Durchsetzung von US-Patenten und Handelsmarken und Anforderungen im Zusammenhang mit Abklärung und Schutz.

Erfolgsgeschichte: Reinhart hatte seit Jahren europäische Patentanmeldungen in den USA für einen europäischen Klienten vergesellschaftet. Als der Klient beschloss, seine Produktionsanlagen mit einem neuen Produktangebot in die USA auszuweiten, half Reinhart dem Klienten bei der Analyse des geistigen Drittpartei-Eigentums, um Risiken zu minimieren und zahlreiche Patentanmeldungen zur Abdeckung des Produktstarts vorzubereiten und einzureichen.

Steuerplanung, Transferpreis und Rückführung

Reinharts Kanzlei zur Planung eingehender Steuern konzentriert sich auf Transferpreisfestsetzungs- und Rückführungsmethoden.

Reinhart hilft den Klienten bei der Planung für und Dokumentierung des Arm's-Length-Preises im Hinblick auf Transaktionen mit internationaler Grenzüberschreitung. Dies ist die wichtigste steuerliche Angelegenheit für multinationale Unternehmen. Wir helfen den Klienten bei der Entwicklung vertretbarer Preisfestlegungspositionen gemäß den IRS-Bestimmungen und den veröffentlichten Richtlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Implementierung dieser Positionen umfasst häufig das Entwerfen von Dokumentation für Strafschutz oder für Verhandlungen mit den Steuerbehörden, um eine Vorabverständigungsvereinbarung (APA) zu erzielen.

Außerdem hilft Reinhart seinen Klienten, die Vorteile von Betriebs- und Finanzstrukturen zu nutzen, um Kapitalertragssteuern auf Rückführung zu senken oder zu eliminieren. Daneben helfen wir ausländischen Klienten bei der Strukturierung ihrer US-Aktivitäten, um die amerikanische Einkommenssteuer-Gerichtsbarkeit unter dem IRC (Internal Revenue Code) oder einem entsprechenden Steuerabkommen zu vermeiden. Außerdem helfen wir ausländischen Personen bei der Planung zur Minimierung von US-Erbschafts- und Schenkungssteuern. Letztendlich präsentieren wir unsere Klienten bei Kontroversen mit verschiedenen Steuerbehörden, u. a. der IRS (Internal Revenue Service).

Erfolgsgeschichte: Ein skandinavischer Klient fertigte Geräte und verkaufte sie an sein US-Tochterunternehmen. Der vom Klienten dem US-Tochterunternehmen gegenüber erhobene Preis hätte Einfluss darauf, ob Einkommen entweder in den USA mit 42% oder im skandinavischen Land mit 22% verkauft würde. Reinhart handelte eine Vorabverständigungsvereinbarung mit der IRS aus, um den zu meldenden Einkommensbetrag des US-Tochterunternehmens bei der US-Steuererklärung auf nur 2,1% des Umsatzes zu minimieren.

Zoll- und Importbestimmungen

Reinhart berät über Importklassifizierungs- und Bewertungsangelegenheiten, das GSP (Generalized System of Preferences), die CBI (Caribbean Basin Initiative) und andere spezielle Zollmöglichkeiten, z. B. Freihandelszonen, das Freihandelsabkommen zwischen USA und Kanada und das nordamerikanische Freihandelsabkommen. Außerdem beraten wir die Klienten bei Zolleinsprüchen und Berufungen vor dem U.S. Customs Service und dem U.S. Court of International Trade. Daneben bieten wir Beratung über Importrechtsmittel gemäß dem amerikanischen Gesetz zum Dumpingverbot, zum Ausgleichszoll und über Gesetze zu unfairen Importpraktiken.

Erfolgsgeschichte: Reinhart half kürzlich einem Hersteller-Klienten bei der Einsprucherhebung der Neuklassifizierung von Zollsätzen, die vom US-Zoll auf importierte Komponenten erhoben wird. Der erfolgreiche Protest zahlte sich in sofortigen Einsparungen für den Klienten sowie einer Minderung der vom Klienten gezahlten Zölle in Höhe von jährlich ca. $40.000 aus.

Einwanderungsangelegenheiten

Reinhart entwickelt und implementiert erfolgreiche Einwanderungsstrategien. Dies bedeutet, Reinhart liefert Beratung bezüglich der US-Visumsanforderungen für ausländisches Geschäftspersonal und arbeitet mit verbundenen Fachkräften zusammen, um die Vorbereitung und Handhabung von Visumsanfragen bei der US-Einwanderungsbehörde zu unterstützen. Reinhart arbeitet außerdem mit dem EB-5 Visa-Programm, um Visas für ausländige Personen zu beschaffen, die bedeutende Investitionen in den USA tätigen.

Erfolgsgeschichte: Reinhart half kürzlich einem multinationalen Klienten bei der Implementierung einer Strategie zur Übersieglung von einwandernden Mitarbeitern, indem rationalisierte Einwanderungsverfahren zur Rationalisierung eingesetzt werden. Hierdurch kann der Klient das Personal zeitgerechter, wirksamer und vorhersagbarer umsiedeln.